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   BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53   

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https://dejure.org/1953,1183
BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53 (https://dejure.org/1953,1183)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1953 - 2 StR 48/53 (https://dejure.org/1953,1183)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1953 - 2 StR 48/53 (https://dejure.org/1953,1183)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53
    Diese verdächtigen Umstände sind Tatbestandsmerkmale im Sinne des § 59 StGB und im Sinne des § 267 Abs. 1 StPO, so dass der Täter sie kennen und der Richter sie im einzelnen im Urteil darlegen muss (RGSt 64, 5); es müssen Umstände sein, die von aussen her vor der Tat die Überzeugung des Täters bestimmen, so dass seine eigenen Handlungen und Erklärungen dafür nicht ausreichen (RGSt 55, 204).
  • BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52
    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53
    Der Teilnehmer an der Tat kann aber für die Annahme eines Beuteanteils, auf den er es bei seinem Tatbeitrag abgesehen hatte, nicht wegen Hehlerei bestraft werden (BGHSt 2, 315; 4, 41; BGH vom 19.9.1952 - 4 StR 695/52).
  • BGH, 06.05.1952 - 2 StR 185/52
    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53
    Der Teilnehmer an der Tat kann aber für die Annahme eines Beuteanteils, auf den er es bei seinem Tatbeitrag abgesehen hatte, nicht wegen Hehlerei bestraft werden (BGHSt 2, 315; 4, 41; BGH vom 19.9.1952 - 4 StR 695/52).
  • BGH, 18.10.1951 - 4 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53
    Die Einziehung war daher nur möglich, wenn der Wagen Alleineigentum des Ehemanns war; denn ein Miteigentumsanteil ist keine Sache und nicht einziehbar (BGHSt 2, 337).
  • BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53
    Der Teilnehmer an der Tat kann aber für die Annahme eines Beuteanteils, auf den er es bei seinem Tatbeitrag abgesehen hatte, nicht wegen Hehlerei bestraft werden (BGHSt 2, 315; 4, 41; BGH vom 19.9.1952 - 4 StR 695/52).
  • RG, 05.05.1930 - II 331/30

    1. Kann bei Verurteilung wegen fortgesetzter Hehlerei die Staatsanwaltschaft die

    Auszug aus BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53
    Diese Beschränkung der Revision auf einen Teil des Schuldspruchs nur bezüglich eines strafschärfenden Umstandes ist unzulässig (RGSt 62, 14; 64, 151), so dass das Urteil in vollem Umfange der Nachprüfung unterliegt.
  • BGH, 15.01.1954 - 1 StR 346/53

    Begünstigung durch Vereitelung der Strafvollstreckung gegen einen von einem

    Die Tat ist anders gelagert als die in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 und 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953 behandelten Fälle, in denen wegen der Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Diebstahl die Möglichkeit einer Bestrafung wegen nachfolgender Hehlerei an dem Diebesgut verneint worden ist.
  • BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53

    Rechtsmittel

    Sollte die Strafkammer in der neuen Verhandlung indessen zu der Feststellung gelangen, daß die Beschwerdeführer nicht mit dem Täter-, sondern nur mit Gehilfenvorsatz gehandelt haben, so wird sie dazu Stellung nehmen müssen, daß der 2., 3. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch beim Anstifter zum Diebstahl und sogar beim Gehilfen der Vortat die Bestrafung wegen Hehlerei im Regelfall für ausgeschlossen erachtet haben (BGHSt 2, 315; 4, 41; vgl. auch Hellmuth Mayer in JZ 1953, 471; sowie BGHSt 3, 191 und BGH Urt. vom 26. Februar 1953 - A StR 430/52, vom 19. März 1952 - 4 StR 695/52, vom 23. Juli 1953 - 4 StR 721/52, vom 28. April 1953 - 2 StR 825/52, vom 5. Mai 1953 - 2 StR 48/53, vom 30. Oktober 1953 - 3 StR 776/52).
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 383/53

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist eine Verurteilung wegen Hehlerei unzulässig, wenn der Täter auch nur in der Form der Anstiftung oder Beihilfe an dem vorangegangenen Diebstahl teilgenommen hat (BGBSt 2, 315; Urteile vom 19. März 1953 - 4 StR 695/52 - und vom 5. Mai 1953 - 2 StR 48/53).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 437/53

    Rechtsmittel

    Die Ansicht des Landgerichts, dass Beihilfe zu einem Diebstahl als Vortat die Bestrafung wegen nachfolgender Hehlerei an demselben Gegenstand grundsätzlich nicht ausschliesst, steht zwar mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Widerspruch(Urteile vom 19. März 1953 - 4 StR 695/52 - undvom 5. Mai 1953 - 2 StR 48/53 -).
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